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Was macht arbeiterkammer? – Häufig gestellte Fragen
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Wer kann sich an die Arbeiterkammer wenden?
Wer Mitglied ist und wer nicht, entscheidet der Gesetzgeber. Per Gesetz sind einige Personengruppen von der AK Mitgliedschaft ausgenommen. Das sind z.B. öffentlich Beschäftigte in der Hoheitsverwaltung, Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, die meisten FreiberuflerInnen sowie leitende Angestellte. -
Welche Beratung bekommt man bei der Arbeiterkammer?
Alles, was dich angeht, zählt für die AK: Deine Rechte im Beruf, deine Versorgung im Spital, dein Arbeitslosengeld und deine künftige Pension. Was die AK bei diesen Themen fordert, bestimmst du als AK Mitglied selbst bei den AK-Wahlen: Deine Stimme kann mehr als du denkst! -
Was macht AK Wien?
Finanzierung. Alle Mitglieder müssen eine Arbeiterkammerumlage von 0,5 Prozent ihres Bruttogehalts zahlen, die automatisch, als Teil des Sozialversicherungsbeitrages, vom Lohn/Gehalt abgezogen und den Arbeiterkammern zugeleitet wird. -
Wer finanziert Arbeiterkammer?
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich. Ihre Aufgabe ist es, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zu vertreten und zu fördern. -
Wann hilft die Arbeiterkammer?
AK BeitragDer Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd. Der AK Beitrag bei einem mittleren Einkommen beträgt rund 8 Euro netto im Monat. Der maximale AK Beitrag beträgt rund 16 Euro netto im Monat.
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Wann hilft die Arbeiterkammer?
Die Arbeiterkammern ? der verlängerte Arm der Gewerkschaften. -
Ist die AK eine Gewerkschaft?
Dachorganisation. Die Bundesarbeitskammer (BAK) ist die Dachorganisation der neun Arbeiterkammern in den Bundesländern. -
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag bei der AK?
Wo bin ich mitglied? Als ArbeitnehmerIn sind Sie in jenem Bundesland Arbeiterkammermitglied, in dem sich Ihr Arbeitsort befindet. Falls Sie arbeitslos sind, richtet sich Ihre AK-Mitgliedschaft nach Ihrem Wohnort. -
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag bei der AK?
Die AK ist grundsätzlich von allen kammerzugehörigen Dienstnehmern und freien Dienstnehmern zu entrichten. Kammerzugehörig, aber von der Umlagepflicht befreit, sind geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge und Arbeitslose.
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Aufgaben – Arbeiterkammer
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Was macht die AK? – Arbeiterkammer Oberösterreich
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- Quelle: https://ooe.arbeiterkammer.at/ueberuns/dasleistetdiearbeiterkammer/Was_macht_die_AK_.html
Was macht die AK?
Kammer für Arbeiter und Angestellte – Wikipedia
- Zusammenfassung: Kammer für Arbeiter und Angestellte Kammer für Arbeiter und Angestellte Staatliche Ebene Bundesebene, Landesebene Stellung Gesetzliche Interessensvertretung Gründung 1920 Hauptsitz Wien 4, Prinz-Eugen-Straße 20–22 Leitung Renate Anderl (Präsidentin) Website www.arbeiterkammer.at Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), auf Bundesebene Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Bundesarbeitskammer (BAK), ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Ihre rechtliche Grundlage bildet das…
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- Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kammer_f%C3%BCr_Arbeiter_und_Angestellte
Arbeiterkammer (AK) – oesterreich.com
- Zusammenfassung: Arbeiterkammer (AK) Die Arbeiterkammer (AK) besteht aus zehn Arbeiterkammern, einer in jedem Bundesland und der Bundesarbeiterkammer. Vielen ist die Organisation auch noch unter dem Namen „Kammer für Arbeiter und Angestellte“ bekannt. Die Geschäfte dieser Dachorganisation werden von der Wiener Arbeiterkammer geführt. Die Arbeiterkammern sind Selbstverwaltungskörper des öffentlichen Rechts und beruhen auf gesetzlichen Regelungen. Sie agieren unabhängig und sind nicht weisungsgebunden, unterstehen jedoch einer staatlichen Aufsicht die das Bundesministerium für Soziales,…
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- Quelle: https://www.oesterreich.com/de/wirtschaft/interessensvertretungen/arbeiterkammer-ak
Gesetz, Mitgliedschaft und Beiträge
- Zusammenfassung: Gesetz, Mitgliedschaft und Beiträge | Arbeitskammer des SaarlandesAK-Mitglieder sind alle im Saarland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also auch Grenzgänger, die zum Beispiel aus Frankreich ins Saarland pendeln, um hier zu arbeiten, sowie Arbeitssuchende. Alle Mitglieder, mit Ausnahme die zur Berufsausbildung Beschäftigten und der Arbeitssuchenden, zahlen als Mitgliedsbeitrag 0,15 Prozent ihres monatlichen Bruttoarbeitsentgelts. Der Höchstbetrag, von dem der Beitrag zu…
- Bewertung: 2.09 ⭐
- Quelle: https://www.arbeitskammer.de/ueber-uns/wer-ist-mitglied-und-welche-aufgaben-hat-die-arbeitskammer