Als Vergleich bezeichnet man im deutschen Zivilrecht einen Vertrag, durch den ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis, über das die Parteien verfügen können, im Wege gegenseitigen Verlassens der Extrempositionen und Kompromissfindung beseitigt wird. Die Legaldefinition findet sich in § 779 BGB.
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Was Ist Ein Vergleich Jura? – Häufig gestellte Fragen
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Was ist ein Vergleich in Jura?
Begriff: Vertrag, durch den der Streit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB). Vergleich kann sowohl außergerichtlich (außergerichtlicher Vergleich) als auch vor Gericht (gerichtlich) geschlossen werden (Prozessvergleich, Schiedsvergleich). -
Was versteht man unter einem Vergleich?
Bedeutungen: [1] das Nebeneinanderstellen von zwei oder mehr Gegenständen, Ideen, Personen, um herauszufinden, ob und wie sie sich hinsichtlich eines bestimmten Kriteriums ähneln. [2] Gleichsetzung eines Gegenstandes hinsichtlich einer Eigenschaft mit einem anderen, der diese Eigenschaft exemplarisch aufweist. -
Wie läuft ein gerichtlicher Vergleich ab?
Der Vergleich wird vor einem deutschen Gericht geschlossen. Ein gerichtliches Verfahren ist anhängig, das beendet werden soll. Der Vergleich wird zwischen den Parteien des Rechtsstreits geschlossen. Der Vergleich muss nach § 160 ZPO protokolliert werden. -
Wann ist ein Vergleich rechtsgültig?
Der wirksame Prozessvergleich ist Vollstreckungstitel gemäß § 794 I Nr. 1 ZPO, wenn er vollstreckungsfähig ist. Vollstreckungsfähig ist der Vergleich, wenn er die den Parteien auferlegten Verpflichtungen hinreichend bestimmt wiedergibt. -
Was ist ein Vergleich Beispiel?
Was ist ein Vergleich? Vergleichst du zwei Gegenstände oder auch Personen miteinander, überprüfst du, welche Ähnlichkeiten oder Unterschiede sie haben. Vergleich ? Beispiel: Steffi ist deutlich schneller als Anna. -
Ist ein Vergleich vor Gericht bindend?
Wenn kein Widerrufsvorbehalt gemacht wurde ist der Vergleich wirksam und unwiderruflich zustandegekommen. Der Vergleich kann dann allenfalls wegen Täuschung oder Drohung angefochten werden. -
Was macht ein Vergleich aus?
Was ist ein Vergleich? Einen Vergleich verwendet man immer dann, wenn man zwei Bereiche miteinander verknüpfen möchte. Es werden also zwei oder mehrere (sprachliche) Bilder, Personen, Dinge, Zustände oder Sachverhalte gegenübergestellt. -
Was passiert bei einem Vergleich vor Gericht?
Ein Vergleich vor Gericht (auch Prozessvergleich genannt) ist, einfach gesagt, eine Alternative zu einem richerlichen Urteil. Dabei einigen sich die betroffenen Parteien auf eine Lösung. Ein Vergleich beruht also auf dem gegenseitigen Entgegenkommen von Kläger und Angeklagtem, er stellt einen Kompromiss dar. -
Wer bezahlt bei einem Vergleich?
Solange es sich um einen Zivilverfahren handelt, zum Beispiel um eine Kaufsache, so zahlt für gewöhnlich der Verlierer des Prozesses die Gerichtskosten. Sollten sich beide Parteien dagegen auf einen Vergleich einigen, so trägt jede der Parteien einen Anteil der Kosten. -
Wie viel sollte man bei einem Vergleich anbieten?
Als Quote beim Vergleich werden mindestens 8 Prozent der bestehenden Schulden als Quote angeboten. Je höher die angebotene prozentuale Quote ist, desto höher sind die Vergleichschancen. 15 Prozent der Schulden anzubieten, führt bereits recht häufig zum Erfolg. -
Was bekommt der Anwalt bei einem Vergleich?
Für einen Vergleich erhält der Anwalt eine zusätzliche Gebühr von 1,5 bei außergerichtlichem Vergleich oder 1,0 bei einem gerichtlichen Vergleich. Gleichzeitig ermäßigen sich die Gerichtsgebühren vor dem Zivilgericht auf 1/3 der für das Urteil anfallenden Gebühren. -
Wer zahlt den Anwalt bei einem Vergleich?
Die eigenen Anwaltskosten muss aber jede Partei selbst tragen. Das gilt unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Geht ein Verfahren hingegen in die zweite Instanz, fallen dort die Anwaltskosten der Gegenseite wiederum der unterliegenden Partei zur Last. -
Was ist ein Vergleich in der Lyrik?
Der Vergleich ist ein rhetorisches Stilmittel, welches in Werken jeglicher literarischen Gattung genutzt wird. Als Vergleich bezeichnet man das direkte Gegenüberstellen zweier oder mehrerer Sachverhalte, Gegenstände oder sprachlicher Bilder, die zumindest eine Gemeinsamkeit haben. -
Was ist das Ziel eines Vergleichs?
Zweck des Vergleichseiner auf der Analyse basierenden Prognose (zur Vorhersage möglicher Entwicklungen, etwa durch den historischen Vergleich), sowie. der bewertenden Interpretation (speziell für normative Aussagen zum politischen System).
Die hilfreichste Antwort zu Was Ist Ein Vergleich Jura?
Vergleich (Recht) – Wikipedia
- Zusammenfassung: Vergleich (Recht)Änderung eines Schuldverhältnisses Als Vergleich (ma. Mutsühne) bezeichnet man im deutschen Zivilrecht einen Vertrag, durch den ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis, über das die Parteien verfügen können, im Wege gegenseitigen Verlassens der Extrempositionen und Kompromissfindung beseitigt wird. Die Legaldefinition findet sich in § 779 BGB. Unter einem Rechtsverhältnis in diesem Sinne wird jede persönliche Beziehung…
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- Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleich_(Recht)
▷ Außergerichtlicher Vergleich und Prozessvergleich
- Zusammenfassung: ᐅ Vergleich: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.deMan unterscheidet den außergerichtlichen Vergleich vom Prozessvergleich. (© fotobi/ Fotolia.com) Bei einem Vergleich handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag, der im § 779 Absatz 1 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] legaldefiniert ist. Danach wird per Vertrag ein Streit oder eine Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis im Wege eines gegenseitigen Nachgebens der Parteien beseitigt. § 779 BGB erhält darüber…
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- Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/vergleich
Vergleich • Definition – Gabler Wirtschaftslexikon
- Zusammenfassung: Definition: Vergleich Ausführliche Definition im Online-Lexikon 1. Begriff: Vertrag, durch den der Streit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB). Vergleich kann sowohl außergerichtlich (außergerichtlicher Vergleich) als auch vor Gericht (gerichtlich) geschlossen werden (Prozessvergleich, Schiedsvergleich).Der Vergleich ist unwirksam, wenn der von den Parteien angenommene Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage…
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- Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/vergleich-48696
Prozessvergleich im Zivilprozess – Zivilprozessordnung
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Der Prozessvergleich – Jura Individuell
- Zusammenfassung: Der Prozessvergleich Der Prozessvergleich im Zivilrecht. Vorstellung und Erläuterung der Relevanz des Prozessvergleichs in der Praxis anhand von Beispielen. Foto: hareluya/Shutterstock.com Der Prozessvergleich ist das wohl am weitesten verbreitete Mittel der Streitbeilegung im Zivilrecht. Er ist extrem beliebt, da er für alle Beteiligten so seine Vorteile hat. Finden die Parteien einen Kompromiss den Rechtsstreit einvernehmlich zu beenden, führt dies zu glücklichen Mandanten der Rechtsanwälte….
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- Quelle: https://www.juraindividuell.de/blog/der-prozessvergleich/
Definition zu Vergleich | iurastudent.de
- Zusammenfassung: Definition zu Vergleich | iurastudent.de Über iurastudent.de iurastudent.de ist das Portal für das Jurastudium und Referendariat, gemacht von Jurastudenten und Referendaren für Jurastudenten und Referendare. Diskutiere mit Kommilitonen und Kollegen, lerne das Wichtigste aus dem BGB, StGB und dem Gebiet des Öffentlichen Rechts mit unseren Lernfunktionen für das Jurastudium, Onlinekommentaren und Definitionsverzeichnissen! Erfahre…
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- Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/vergleich
Vergleich – JuraWiki.de
- Zusammenfassung: Vergleich – JuraWiki.deEs gibt verschiedene Arten von Vergleichen: 1. außergerichtlicher Vergleich § 779 BGB, Feststellungsgeschäft, das unabhängig von der Rechtslage bestimmt, was zwischen den Parteien rechtens ist. (P): Klagerücknahmeversprechen str., ob. materiellrechtlicher Vertrag (BGB direkt) oder ProzessVertrag (BGB entsprechend) 2. Anwaltsvergleich vgl.§ 796a ZPO: Rechtsgrundlage für ZwangsVollstreckung 3. Prozessvergleich nicht umfassend gesetzlich geregelt, aber vorausgesetzt seit der ZivilProzessReform geregelt in § 278 VI ZPO Doppelnatur:…
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